148_Doktortitel in den Personalausweis eintragen lassen?
Shownotes
Für manche promovierte ist es ganz selbstverständlich, dass sie direkt nach Erhalt der Promotionsurkunde zum Einwohnermeldeamt gehen und ihren Doktortitel in den Personalausweis eintragen lassen. Manche warten auch so lange, bis der Personalausweis verlängert werden muss und machen es erst dann.
Der Doktortitel ist ein akademischer Grad, Nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG §9 Abs. 3 Satz 2) kann er freiwillig in den Personalausweis eingetragen werden. Allerdings ist niemand dazu verpflichtet, überhaupt den Titel anzugeben.
Wer seine Dissertation veröffentlicht und die Promotionsurkunde erhalten hat, darf den Doktortitel führen, so steht es in der Promotionsordnung.
Nun kann der Doktorgrad auch in den Personalausweis eingetragen werden.
Um den Doktortitel als akademischen Grad im Personalausweis eintragen zu lassen, benötigt man lediglich die Promotionsurkunde.
Dabei werden Doktorgrade ohne den fachlichen Bezug eingetragen, also nur der Titel und nicht die Bezeichnung wie beispielsweise Dr. phil, Dr. Ing. oder Dr. rer. pol.
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